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FAQ

Transportanker

 

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Allgemein

Wie sind Transportanker rechtlich geregelt?

Transportanker fallen in Europa als Lastaufnahmemittel unter die Maschinenrichtlinie bzw. zukünftig Maschinenverordnung. Hier werden Sicherheitsanforderungen an derartige „Maschinen“ gestellt und Betriebskoeffizienten (Sicherheitsfaktoren) festgelegt, d. h. Faktoren zur Erreichung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für metallische Bauteile und andere Werkstoffe. Für die eigentliche Herstellung von Transportankern gilt darüber hinaus die in Europa einheitlich geltende EN 13155.

Die Planung, Bemessung und Anwendung wird in Deutschland durch die VDI/BV-BS 6205 Richtlinie geregelt. Im übrigen Europa kann wahlweise diese Richtlinie oder die CEN/TR 15728 angewendet werden. Eine Produktnorm oder eine Zulassung für Transportanker ist nicht vorhanden.

Sind Transportanker CE gekennzeichnet?

Erfüllen Transportanker und Lastaufnahmemittel nachweislich die Forderungen an die Stahltragfähigkeit nach der Europäischen Maschinenrichtlinie bzw. -verordnung, so sind diese mit einem CE zu kennzeichnen. Begleitend hat der Hersteller eine Konformitätserklärung für den Transportanker bzw. das Lastaufnahmemittel zur Verfügung zu stellen, in der die Voraussetzungen bestätigt werden.

Gibt es Regelungen für Transportanker im Eurocode?

Der Eurocode 2 verweist in Bezug auf die Herstellung und Montage von Fertigteilen zunächst auf vorhandene Fertigteil-Produktnormen. Allgemein sind bei der Bemessung und baulichen Durchbildung von Fertigteilen nach Eurocode 2 auch „vorübergehende Bemessungssituationen“ zu berücksichtigen.

Dazu gehören u. a. der Transport und die Montage der Fertigteile. Das bedeutet, dass der Planer nach Eurocode 2 und ggf. dem länderspezifischen Nationalen Anhang sowie weiteren Normen (in Deutschland DIN 1045-1000) für die Planung von Transportankern verantwortlich ist.

Mit Hilfe von Richtlinien, Herstellerangaben und ggf. weiteren Dienstleistungen wird der Planer jedoch in die Lage versetzt, eine vollständige Bemessung von Transportankern durchführen zu können.

Benötigen Transportanker eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)?

Das DIBt in Berlin hat vor Jahren bestätigt, dass „Anker, die ausschließlich für den Transport (zum Heben) von Beton- und Stahlbetonfertigteilen verwendet werden (Transportanker), sind keine Bauprodukte im Sinn des öffentlichen Baurechts.

Für Transportanker ist daher ein Verwendbarkeitsnachweis in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) nicht erforderlich.“. Die Herstellung von Transportankern ist in der harmonisierten Norm DIN EN 13155 geregelt, die Bemessung und Anwendung in der VDI/BV-BS 6205 Richtlinie.

Woraus besteht ein Transportankersystem?

Ein Transportankersystem besteht immer aus dem einbetonierten Anker und dem dazu passenden Lastaufnahmemittel eines Herstellers. In der Regel können der Transportanker und das zugehörige Lastaufnahmemittel anhand der Kennzeichnung, der Farbgebung und/oder der Form der Aussparung im Betonelement zugeordnet werden.

Grundsätzlich sind immer Lastaufnahmemittel zu verwenden, die für den Transport von Betonfertigteilen vorgesehen sind. Ähnliche Teile (z.B. Ringschrauben) sind nicht einzusetzen. In diesem Zusammenhang vervollständigen Anschlagseile bzw. -ketten inkl. Haken (sog. Anschlagmittel) und Kranseile inkl. Haken (sog. Tragmittel) das komplette Hebemittel.

Gibt es Unterschiede bei Gewindetransportankern mit RD- oder M-Gewinde?

Das Gewindetransportanker-System besteht aus der Kombination verschiedenster Transportanker-Typen mit Innengewinde und den dazu passenden Lastaufnahmemitteln mit Außengewinde. Beide Systemkomponenten werden sowohl mit metrischem Rund- (RD) als auch metrischem (M) Gewinde angeboten. Die Kombination führt zu keiner Verringerung der Tragfähigkeit. Dies gilt grundsätzlich für alle Arten von Gewindehülsen. Zu beachten ist hier, dass die Kombination von RD-Außengewinde und M-Innengewinde nicht möglich ist.

Planen

Unter welchen Umständen müssen Transportanker aus Edelstahl eingeplant werden?

Ein wiederholter Einsatz von Transportankern liegt nicht vor, wenn diese nur inner-halb der Transportkette, d. h. von der Her-stellung eines Fertigteils bis zur Montage auf der Baustelle, verwendet werden.

In diesem Fall können Transportanker aus beliebigen (Stahl-)Materialien bestehen. Werden Betonelemente (z. B. Abdeckplat-ten, Kranballaste) nach einer ersten Montage erneut abgehoben, müssen diese aufgrund eines wiederholten Einsatzes aus einem zugelassenen nichtrostenden Stahl bestehen.

Wie werden Transportanker bemessen?

Die wichtigsten Einflüsse bei der Bemessung von Transportankern sind:

  • Bauteilgewicht (inkl. Schwerpunktlage) • Anzahl und Anordnung der Anker
  • Haftung an der Schalung • Beschleunigungskräfte (= dynamische Lasten)
  • Belastungsrichtung

Vor und während der Bemessung sind vom Planenden folgende wichtige Schritte durchzuführen:

  1. Vorausdenken und Planen
  2. Festlegen und Ermitteln (s. o. Einflüsse)
  3. Ergebnisse auswerten, Transportankersystem auswählen und Informationen weitergeben
  4. Herstellerangaben berücksichtigen (Einbau- und Verwendungsanleitung)

Genaue Anweisungen sind der Allgemeinen Einbau- und Verwendungsanleitung zu entnehmen.

Bauen

Darf beim Einbau von Transportankern an diesen geschweißt werden?

Das Schweißen an Transportankern ist zunächst grundsätzlich unzulässig. Die DGUV-Regel 101-001 erlaubt diesbe-züglich nur dem Hersteller das Schweißen an seinen Ankern. Schweißvorgänge können zu möglichen Material-Versprödungen, inneren Spannungen etc. führen, so dass vom Schweißen an Transportankern grundsätzlich abgera-ten wird.

Das Schweißen an z.B. einem Transportanker zugehörigen Betonrippenstahl wird in der VDI/BV-BS 6205 Richtlinie unter Be-achtung einiger Auflagen zugesprochen. Grundsätzlich sind Schweißpunkte zum Anheften bzw. Befestigen an eine naheliegende Bewehrung als unkritisch anzuse-hen.

Dürfen Transportanker gebogen oder sogar gekürzt werden?

Änderungen jeglicher Art an Transportankern sind grundsätzlich nicht zulässig. Form und Abmessungen der Transportanker beruhen i. d. R. auf Berechnungen sowie zugehörigen Versuchen. Daraus werden unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren die Tragfähigkeiten abgeleitet. Manipulationen in Form von Biegen, Kürzen oder Schweißen reduzieren die Tragfähigkeit eines Transportankers in nicht vorhersehbarer Weise und stellen somit ein Gefahrenpotenzial innerhalb der gesamten Transportkette eines Betonfertigteils dar.

Nutzen

Dürfen Transportanker und Lastaufnahmemittel verschiedener Hersteller gemischt werden?

Die für die Herstellung von Transportankersystemen geltende Norm DIN EN 13155 stellt hohe Sicherheitsanforderungen und schreibt verbindlich vor, Transportanker-systeme so auszuführen und zu kennzeichnen, „dass eine eindeutige Zuordnung von kompatiblen Transportankern zu den Abhebern sichergestellt ist.“.

Die VDI/BV-BS 6205 Richtlinie ergänzt diese Forderung dahingehend, dass eine herstellerübergreifende Kompatibilität von Transportankern und Lastaufnahmemitteln anzustreben und von den Herstellern nachzuweisen ist. Ein solcher Kompatibilitätsnachweis ist für alle Hersteller sehr zeit- und kostenintensiv und eher praxisfern.

Müssen Lastaufnahmemittel regelmäßig geprüft werden?

Die Berufsgenossenschaft legt u. a. ver-bindliche Vorgaben für die Prüfung von Lastaufnahmemitteln fest (DGUV Regel 109-017, Abschnitt 8). Diese ist mindes-tens einmal im Jahr durch eine zur Prüfung befähigten Person durchzuführen.

Das kann eine qualifizierte Person aus dem eigenen Unternehmen oder ein externer Dritter (z. B. PHILIPP) sein. Je nach Einsatzbedingungen oder aus begründetem Anlass können Prüfungen auch in kürzeren Zeitabständen bzw. außerordentlich erforderlich sein.

Zusätzlich zu den offiziellen Prüfanforde-rungen sollte es jedoch immer im Interesse eines jeden Anwendenden von Lastauf-nahmemitteln sein, vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchzuführen, um sich und Mitarbeitende vor möglichen Gefahren zu schützen.

Dürfen Transportanker auch zur Ladungssi-cherung benutzt werden?

Die VDI/BV-BS 6205 Richtlinie regelt dies wie folgt: „Transportanker, die während der Ladungssicherung unsachgemäß verwendet oder außergewöhnlich belastet wurden, z. B. durch ein Verrutschen der Ladung, dürfen nicht mehr zum Transport des Fertigteils verwendet werden“.

Wir empfehlen daher, für die Ladungssicherung zusätzliche Transportanker zu verwenden und diese am Fertigteil deutlich zu kennzeichnen. Für jeden Anwendungsfall, Transport oder Ladungssicherung, sind entsprechende Nachweise zu führen.

Dürfen Transportanker zur Befestigung von Konstruktionen genutzt werden?

Die Wirkmechanismen von Transport- und Befestigungsankern sind teilweise sehr ähnlich, der normative und technische Hintergrund ist jedoch völlig verschieden. Da eine dauerhafte Befestigung von Kon-struktionen ein sicherheitsrelevantes Bau-produkt voraussetzt, ist ein Befestigungs-anker zwingend zulassungspflichtig.

Die zugrundeliegenden Prüfrichtlinien als auch die Bemessung sind im Vergleich zu einem Transportanker komplett anders. Ein Transportanker darf daher nicht zur Dauerbefestigung verwendet werden, ebenso wenig wie das Heben eines Betonelements mit einem Anker zur permanen-ten Befestigung von Konstruktionen erfolgen darf. Das Kombinieren von Anwendungen und damit das Einsparen von Einbau-teilen sind bei diesen Produktgruppen nicht möglich.

Wiederverwertung / Recycling

Können Transportanker-Systeme recycelt werden?

Nahezu alle Transportanker bestehen ausschließlich aus Metallteilen, so dass beim Abbruch von (Stahl)Betonfertigteilen die Sortierung und Wiederverwertung der Transportankern mit dem Bewehrungsstahl uneingeschränkt erfolgen kann. Sollen Fertigteile jedoch als Ganzes wiederverwendet werden, dürfen vorhandene Transportanker nicht mehr zum Heben eingesetzt werden (Ausnahme: Transportanker aus Edelstahl).